Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Deutscher Vermieterschutzbund e.V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.deutscher-vermieterschutzbund.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 2017 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 18.07.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Deutscher Vermieterschutzbund e.V.
Markt 36
41836 Hückelhoven
E-Mail: info@deutscher-vermieterschutzbund.de
Tel: +49 (0) 2433 / 45 87 55 5
Fax: +49 (0) 2433 / 45 87 55 8
https://www.deutscher-vermieterschutzbund.de/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Was wir nicht ändern konnten
- Beschriftungen für hCaptcha-Felder konnten nicht hinzugefügt werden, da hCaptcha ein externer Dienst ist und seine Komponenten dynamisch generiert werden.
- Bei Honeypot-Feldern (leere Felder zum Spamschutz) sind Beschriftungen nicht sinnvoll, da diese Felder von Menschen nicht ausgefüllt werden sollen.
- hCaptcha als Plugin ist derzeit nicht barrierefrei. Ein Austausch gegen eine barrierefreie Alternative erfordert mehr Zeit.
- Die Formulare zur Probemitgliedschaft und Vollmitgliedschaft wurden nicht barrierfrei umgestellt.
Begründung:
Beide Formulare werden in denselben Backend-Prozess eingespeist, der bestimmte Felder erwartet. Eine Änderung der Felder in einem Formular würde uns zwingen, den gemeinsamen Code zu aktualisieren – und das Risiko bergen, das andere Formular zu beschädigen.
Hohe Komplexität und hoher finanzieller Aufwand
Jedes Formular hat viele Eingabefelder und löst außerdem versteckte Prozesse auf der Seite aus (z. B. Anmeldung und Newsletter-Anmeldung). Um all diese Abhängigkeiten zu entwirren, wäre eine umfangreiche Backend-Umgestaltung erforderlich.
Angesichts der engen Kopplung und der Anzahl der betroffenen Felder ist die Aktualisierung des Backends zur Unterstützung neuer, barrierefreier Markups ein großes Unterfangen. Das ist mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden.
Evaluationsmethode
Selbsttest
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Verbesserungen
Um die Website barrierefreier und benutzerfreundlicher zu machen, wurden viele wichtige Anpassungen vorgenommen:
- Code-Überarbeitung: Alle Vorlagendateien und benutzerdefinierten Skripte wurden gründlich geprüft und optimiert. Dabei wurde auf korrekten Aufbau und Syntax geachtet.
- Barrierefreiheit neu gedacht: Einige Bereiche der Website wurden komplett neu gestaltet, um modernen Standards der Barrierefreiheit zu entsprechen.
- Semantisches HTML. Das verbessert die Struktur und unterstützt Screenreader und Hilfstechnologien.
- ARIA-Attribute: Wo nötig, wurden ARIA-Tags ergänzt oder verbessert, um Menschen mit speziellen Navigationsanforderungen zu unterstützen.
- Besserer Farbkontrast: Die Farbschemata wurden überprüft und so angepasst, dass Texte klar und gut lesbar sind.
- Tastaturnavigation: Die gesamte Website wurde so getestet, dass sich alle interaktiven Elemente auch mit der Tastatur bedienen lassen – eine Maus ist nicht nötig.
- Bilder und Formulare: Alle Bilder haben jetzt aussagekräftige Alt-Texte, und Formularfelder sind klar und verständlich beschriftet, damit Screenreader sie korrekt vorlesen können.
- Fokus-Anzeigen: Es wurde darauf geachtet, dass Fokus-Umrandungen sichtbar sind und die Navigationsreihenfolge logisch bleibt, auch bei Tastatur- oder Hilfsgerät-Steuerung.
- Barrierefreie Formulare: Formulare bieten nun klare Beschriftungen, verständliche Rückmeldungen und eine einfache Navigation für alle Nutzer.
Es gibt jetzt ein Schnellzugriffsmenü, mit dem Nutzer direkt zum Hauptinhalt oder zu den Barrierefreiheitsoptionen springen können. Jeder Link hat eine beschreibende Bezeichnung, damit Screenreader das Ziel eindeutig ansagen. Die meisten Farbkennzeichnungen wurden für normale und kontrastreiche Modi angepasst, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Zusätzlich wurden Seiten für "Einfache Sprache" und eine Barrierefreiheitserklärung erstellt
und weitere Maßnahmen wurden ergriffen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Ein neues Barrierefreiheitsmenü wurde eingeführt, mit diesen Funktionen:
- Hoher Kontrastmodus
- Graustufenansicht
- Anpassbare Schriftgröße
- Ablenkungsfreie Ansicht ohne Bilder
- Hervorgehobener Mauszeiger
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.07.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24