Juristische Beratung für Vermieter: Außergerichtliche Unterstützung & Mietrecht
Sichern Sie Ihre Vermietung rechtlich ab. Die Experten des Deutschen Vermieterschutzbundes beraten Sie fundiert bei allen außergerichtlichen Fragestellungen des Mietrechts – von der rechtssicheren Kündigung bis zur Durchsetzung von Mieterhöhungen.
Direkte Hilfe bei zentralen Mietrechtsfragen
Um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, bietet der DVSB Vermietern fachkundige Orientierung zu folgenden Schwerpunkten:
1. Eigenbedarf anmelden
Eine Eigenbedarfskündigung ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zulässig, wenn der Vermieter die Räume für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Wir prüfen für Sie die notwendige Begründungstiefe und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen (3 bis 9 Monate).
2. Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen formale Kriterien erfüllen. Wir beraten Sie zur Anwendung des Mietspiegels, der korrekten Kappungsgrenze und der Einhaltung der Überlegungsfrist für Mieter.
3. Mietverzug und Kündigungsfristen
Zahlt der Mieter nicht, ist schnelles Handeln gefragt.
Fristlose Kündigung: Möglich bei einem Rückstand von zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder einem erheblichen Teil davon (§ 543 BGB).
Ordentliche Kündigung: Unterstützung bei der Einhaltung gestaffelter Fristen basierend auf der bisherigen Wohndauer des Mieters.
4. Mietnomaden und Problemmieter
Wir entwickeln Strategien zur Risikominimierung und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Korrespondenz, um Beweise für etwaige Räumungsklagen gerichtsverwertbar vorzubereiten.
Warum die Beratung beim DVSB?
Experten-Expertise: Beratung durch spezialisierte Fachanwälte für Mietrecht und Immobilienexperten.
Prävention: Vermeidung von Prozesskosten durch professionelle außergerichtliche Verhandlungen.
Zweitmeinung: Objektive Einschätzung der Erfolgsaussichten bestehender Rechtsprobleme.
Aktualität: Berücksichtigung der neuesten BGH-Urteile
Häufige Fragen zur juristischen Beratung für Vermieter
In unserem FAQ-Bereich finden Sie schnelle Antworten auf die brennendsten Fragen im Mietrecht. Diese Zusammenfassung basiert auf der aktuellen Rechtsprechung und den häufigsten Anliegen unserer Mitglieder, um Ihnen eine erste rechtliche Orientierung im Umgang mit Ihren Mietverhältnissen zu bieten
Das Mietverhältnis endet nicht automatisch. Es geht gemäß § 563 BGB auf eintrittsberechtigte Personen (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) über. Wir klären für Sie die Sonderkündigungsrechte innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist.
Ja, Anwalts- und Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen, können in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Vermieter dürfen gemäß § 559 BGB jährlich 8 % - 11% der aufgewendeten Kosten für Modernisierungen auf die Jahresmiete umlegen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder zur Endenergieeinsparung beitragen. Instandhaltungskosten müssen dabei vorab von der Gesamtsumme abgezogen werden.
Bei einer Mietminderung durch den Mieter sollten Vermieter unverzüglich die Mängelanzeige prüfen. Ist der Mangel unerheblich oder wurde er vom Mieter selbst verschuldet, besteht kein Minderungsrecht. Wir empfehlen, die Zahlung unter Vorbehalt zurückzufordern und den Mieter schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung des Differenzbetrags aufzufordern, um einen Kündigungsgrund wegen Mietrückstands vorzubereiten.
Bei Verhaltensverstößen (z. B. Störung des Hausfriedens oder unerlaubte Untervermietung) ist eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 BGB in der Regel die notwendige Voraussetzung für eine spätere Kündigung. Sie dient dazu, dem Mieter die Chance zur Verhaltensänderung zu geben. Ausnahmen bestehen nur bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen oder wenn eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht
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