Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Seit dem 24. Februar 2022 werden wir tagtäglich mit Bildern aus der Ukraine berührt, die uns das Leid der Ukrainer überdeutlich vor Augen führen. Millionen Menschen sind auf der Flucht vor einem Krieg, der von der Gefahr für Menschenleben, Tod, Trennung und Zerstörung geprägt ist. Traumatisiert von diesen Zuständen und erschöpft von der Flucht kommen mehrheitlich Frauen mit Ihren Kindern und Rentner in die Bundesrepublik an. Sie benötigen jetzt dringend jede Form von Unterstützung und natürlich auch Wohnraum.
Zwischenzeitlich bieten mehrere Organisationen mehrsprachig gestaltete Internetseiten an, wo sich Anbieter und Wohnungssuchende mit Angeboten und Anfragen registrieren lassen können. Falls Sie als Vermieter darüber nachdenken, den hilfebedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung zu stellen, könnten Sie auch Kontakt mit Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung aufnehmen und sich erkundigen, ob dort Bedarf für die Unterbringung von Geflüchteten besteht und Wohnraumangebote gesammelt werden.
Wir gehen davon aus, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in der Regel über die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz getragen werden. Für den Mietvertrag selbst sind mehrere Gestaltungsmöglichkeiten denkbar:
- Die Kommune kann die Wohnungen anmieten und den Geflüchteten als Unterkunft anbieten. Mieter wäre dann die Gemeinde, die wiederum die Auswahl treffen wird, wem Ihre Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
- Sollte Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung diese Option ausschließen, wäre es auch möglich, einen privaten Mietvertrag abzuschließen. Sofern das Amt die Leistungsberechtigung der Geflüchteten bejaht, werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung durch Sozialleistungen getragen. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistungen möglicherweise wegfallen, sobald Ihre Mieter einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Insoweit wäre dann ihr Mieter Schuldner der Miet- und Betriebskostenforderung.
Das Team des Deutschen Vermieterschutzbund e. V. steht Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung