Achtung:
Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert!
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum Ende des Jahres 2029 zu verlängern. Diese Maßnahme soll insbesondere in begehrten Wohngegenden dazu beitragen, die hohen Mietpreise zu begrenzen, da Mieter dort derzeit oft erhebliche finanzielle Belastungen tragen müssen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen geplant.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, die von den jeweiligen Landesregierungen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes als solche ausgewiesen werden. Bei Neuvermietungen darf die Miete in diesen Gebieten zu Beginn höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete entspricht dem Durchschnitt der Mieten für vergleichbare Wohnungen, wie sie beispielsweise in Mietspiegeln ausgewiesen wird.
Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind unter anderem neu errichtete Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.
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Ihr Team vom Deutschen Vermieterschutzbund e. V.